Verantwortlichkeiten

In letzter Zeit werden die Touren Minutengenau durchgeplant an uns weitergegeben. Klar, dass Theorie und Praxis voneinander abweichen und das meistens reichlich. Unwägbarkeiten bei den Be- und Entladestellen, das aktuelle Verkehrsgeschehen und solche Dinge sind nun einmal dynamisch und müssen in der aktuellen Tourenplanung berücksichtigt werden. Die Lenk- und Ruhezeiten sind ja in der VO/EWG 3821/85 und der Fahrpersonalverordnung zusammengefasst, über „Kann“-Optionen in diesem Zusammenhang habe ich in einem älteren Artikel bereits referiert.
In diesem Artikel möchte ich die Verantwortlichkeiten ein wenig näher beleuchten. Die Touren werden in unserem Fall vom Auftraggeber herausgegeben. Mitgeteilt werden sie von der Dispo in unserem Betrieb. Ausgeführt vom Fahrer. Der Fahrer meldet Vorkommnisse an die Dispo im Betrieb, diese gibt sie an den Auftraggeber weiter.
Die Fahrpersonalverordnung sagt in § 20a aus:

(1) Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, ihren Betrieb nach Maßgabe von Artikel 10 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu organisieren. Dies gilt auch für Fahrten im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates.
(2) Neben den Verkehrsunternehmen sind auch die mit diesen in geschäftlicher Verbindung stehenden Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen für die Einhaltung der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und der vorliegenden Verordnung verantwortlich.
(3) Die Verkehrsunternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen stellen sicher, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeitpläne nicht gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 verstoßen.

Die Dispo ist verpflichtet, jeden Auftrag vor der Weitergabe an den Fahrer auf seine Durchführbarkeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen. Erst wenn die Durchführbarkeit gewährleistet ist, darf der Auftrag angenommen und der Fahrer angewiesen werden, diesen auszuführen, wobei in dem Fall Arbeitsschutz vor wirtschaftliche Interessen gestellt ist.
Gesetzt den Fall, dass nun die Tour nicht schaffbar ist, ist der Disponent in der Verantwortung. Verzögert sich die Ausführung durch Verkehrsereignisse, Wartezeiten, etc., hat er auf die vom Fahrer übermittelte Information zu reagieren und die Tour entsprechend umzuplanen, bzw., diese Information an den Auftraggeber weiterzugeben. Je nach Art des Vertrages zwischen Auftraggeber und Unternehmen muss eine Anpassung der Tourenplanung durch den Auftraggeber oder den ausführenden Unternehmer erfolgen.
Die Verantwortung für Überschreitungen liegt nicht alleine beim Fahrer, wie so gerne von den Unternehmen dargestellt wird. Auch eine angebotene Übernahme des eventuellen Bußgeldes ist keine Option, im Gegenteil, dieses ist ebenfalls strafbar. Sollte der Unternehmer jetzt seinen Fahrer mit Jobverlust oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen bedrohen, kann der Fahrer dies bei der zuständigen Behörde für Arbeitsschutz zur Anzeige bringen und sollte eventuell über eine Anzeige wegen Nötigung nachdenken, je nachdem, wie sehr er an dem Job hängt ;).. Auf der sicheren Seite ist man allerdings nur, wenn man sich gar nicht darauf einlässt.
Unternehmen, die ständig unter Ausreizung der gesetzlichen Vorschriften bis ans Limit arbeiten, werden früher oder später Probleme bekommen, die Touren termingerecht durchzuführen und in den meisten Fällen die Fahrer unter Druck setzen. Wer sich das gefallen lässt, hat ein Problem. Heutzutage versuchen sich Unternehmen abzusichern, indem sie im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung den Fahrer dafür unterschreiben lassen, dass er sich an die Sozialvorschriften hält. Wird eine Überschreitung durch die Dispo angeordnet, lehnt man diese ab. Eine schriftliche Weisung mit Firmenbriefkopf, Stempel und Unterschrift per Fax anzufordern ist das gute Recht eines Fahrers und wird im Regelfall durch den Betrieb abgelehnt, da er damit ja zugeben würde, die Überschreitung angewiesen zu haben.
Ganz interessant ist in diesem Zusammenhang das Arbeitspapier „Haftung von Verkehrsunternehmen“ der EU. Als Fahrer sollte man sich das Dokument herunterladen und sich dementsprechend verhalten und natürlich auch das Unternehmen darauf hinweisen.

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