Die Feinheiten des Copyrights

oder was noch alles auf uns zukommt. Ein ganz und gar verbindlicher Blick in die Zukunft des Internets. Wann wird Wer für Was zahlen müssen und Warum? (und warum kassieren wir nicht mit ?) Fragen über Fragen. Die Antwort wird NUR hier gegeben !
Nun denn. Wir haben recherchiert. Den ersten Copyrightprozess (auch wenn er recht kurz war) gab es im Jahr 47849 vor Christus. Urgh klopfte mit seinem Stock einen Rythmus auf einem Stein. Als sein Gegenüber – der Name ist leider in Vergessenheit geraten – selbigen Takt nachspielte, griff Urgh zur Keule und schlug zu. Er tolerierte es nicht, das jemand etwas verwendet was er sich erdacht hatte. Seine Urururururururenkel haben übrigens später Sony gegründet.
Nachdem wir uns ja nun ausgiebig mit der Geschichte befasst haben:
Was ist Copyright: Übersetzt: Kopierrecht
Nun es regelt das Recht zu Kopieren. Wobei es in letzter Zeit ja Nocopyright heißen sollte. Das würde es ja wesentlich besser treffen.
Was darf man nun ungestraft kopieren:
Diese Frage ist einfach. Ein weißes Blatt Papier, sofern auf der Kopie das Wasserzeichen nicht zu erkennen ist.
Was darf man nun nicht ungestraft kopieren: Alles andere.
Was kommt nun auf uns zu ?
Wir haben bei diversen Sitzungen der größten Abmahner und Medienproduzenten einen Maulwurf eingeschleust und folgendes herausgefunden:
.) Die Benutzung der Tasten einer Tastatur ist im weitesten Sinne eine Kopie der Symbole die auf der Tastatur angebracht sind. Auf dem Bildschirm wird dieses Zeichen ja wiedergegeben, also kopiert. Ergo eine Verletzung des Copyrights. Es ist in Planung die Benutzung der Tastatur, wenn diese dazu dient, Zeichen oder Symbole oder beides auf dem Bildschirm wiederzugeben, unter Strafe zu stellen. Es sei denn man benutzt eine Tastatur ohne Symbole, in diesem Fall ist nur die Leertaste unter Strafe gestellt.
.) Das Pfeifen.
Es wird in Zukunft verboten sein, ein Lied, das einem besonders gut gefällt nachzupfeifen. Dies stellt eine eklatante Verletzung des Urheberrechts dar.
.) Das Musikhören mit Walkman etc..
Durch die Undichtheit der menschlichen Ohrmuschel in Verbindung mit der ergonmisch nicht ganz ausgreifeten Passform von Kopfhörern sind in der Öffentlichkeit immer Fragmente des gerade gehörten Songs zu hören (meist: Bum Bum Bum Bum – Anmerkung des Autors) Dies stellt in Zukunft eine öffentliche Aufführung dar und ist nicht nur eine Verletzung des Copyrights sondern auch abgabenpflichtig.
.) Die Wiedergabe von Gesprochenem
Es wird in Zukunft unter Strafe gestellt, gutturale Laute von sich zu geben, insbesondere wenn dies Worte in herkömmlichen Sinn ergibt, auch wenn dabei die eigenen Stimmbändern zur Tonherstellung benutzt werden.
Es ist anzunehmen das das ausgesprochene Wort keine neue Kreation darstellt und schon mal von jemand anderem gesagt wurde. Ergo liegt das Copyright bei diesem.
Einzige Ausnahme:
Man ist sich völlig sicher, dass das gesprochene Wort eine völlig neue Kreation ist. In dem Fall kann man es in aller Öffentlichkeit aussprechen. Ohne weitere Konsequenz. Für den Fall, dass es keine neue Kreation ist, muss man dafür aber deutlich sichtbar für alle sein Impressung auf den Körper tätowiert haben.
(gefunden bei Inflate.de das Copyright liegt übrigens bei rostfrei.org)

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