Archiv vom 'Juli 31st, 2011'

Im Oktober 2011 tritt eine neue Verordnung zur zehnten Anpassung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr an den technischen Fortschritt in Kraft.
Für uns Fahrer sind einige erfreuliche Änderungen darin enthalten:

3.5
Die Randnummern 038, 041 und 042 erhalten folgende Fassung:
„Randnummer 038 Bei der ersten Tätigkeitsänderung auf RUHE oder BEREITSCHAFT innerhalb von 120 Sekun­den nach dem automatischen Wechsel auf ARBEIT infolge des Anhaltens des Fahrzeugs wird davon ausgegangen, dass diese zum Zeitpunkt des Anhaltens eingetreten ist (so dass möglicherweise der Wechsel auf ARBEIT auf­ gehoben wird).“
„Randnummer 041 Wird zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der unmittelbar der Kalenderminute vorausgehen­den und nachfolgenden Minute die Tätigkeit LENKEN registriert, gilt die gesamte Minute als LENK-Zeit.“
„Randnummer 042 Für eine Kalenderminute, die aufgrund der vorstehenden Randnummer 041 nicht als LENK-Zeit gilt, wird die Tätigkeit angesetzt, die als längste Tätigkeit innerhalb der Minute ausgeführt wurde (oder bei gleichlangen Tätigkeiten diejenige, die zuletzt ausgeführt wurde).“

Endlich kann man mit gutem Gewissen ein paar Meter vorfahren, ohne dass die Nachtruhe als unterbrochen gilt. Die neue Generation Digitachos wird diese Änderung automatisch berücksichtigen, bei den älteren Modellen und Diagrammscheiben werden die Kontrollorgane es manuell berücksichtigen müssen.
Die gesamte Änderung zum Nachlesen gibt es unter anderem hier.