Archiv von '2011'

*Brummel*..

Bin beim Kunden in Cadolzburg.. Nur ist meine Ladung noch in der Produktion und soll optimistisch bis 19.00 h fertig sein. Ich mache also jetzt die Gardinen wieder zu und lade dann um 23.00 h, dann habe ich 9 Stunden Ruhe drin. Hoffentlich wird der Graupel bis dahin nicht noch zu richtigem Schneefall..

..kann man ja angeblich gewisse Flöhe husten hören, vor allem, wenn man in ihrem „Revier“ „wildert“ ;)..
Das kann ich bis jetzt nicht bestätigen.. Ich bin in Bergkirchen bei Rhenus angekommen und mache nun Nachtruhe bis morgen um 10.00 h, da bleibt dann noch genug Zeit zum frühstücken, bevor ich um 11.00 h an die Rampe drücke..

Weihdingends..

Es gibt viele, die heute und bestimmt auch noch morgen Weihnachtsgrüße raushauen und euch allen besinnliche Feiertage und den üblichen Kram wünschen. Ich mache das nicht, ich wünsche euch eher etwas anderes:
Ich wünsche euch, dass ihr eure Mitmenschen immer respektvoll und liebevoll behandelt, wenn sie es verdient haben. Ich wünsche euch immer die Ruhe – auch zum Nachdenken -, die ihr braucht, nicht nur zur Jahresendzeit. Ich wünsche euch immer die Kraft zu vergeben, wenn es angebracht ist. Und ich wünsche euch, dass ihr eure Zeit auf dieser Welt reflektiert nutzt und nicht nur einmal im Jahr anfangt zu reflektieren.

Kennt Ihr eigentlich..

..den Unterschied zwischen Berufskraftfahrer und Trucker? Das ist nun nicht gerade die 500.000 €-Frage und man braucht auch keinen Telefonjoker. Ein Berufskraftfahrer ist so einer wie ich, der seine Arbeit mit Sach- und Fachkunde verrichtet, um Eure Konsumgüter möglichst termingerecht dahin zu bringen, wo Ihr die einkaufen wollt. Oder Eure Arbeitsmittel und Rohstoffe zu Eurem Brötchengeber. Er ist eher unauffällig und meistens höflich.
Ein Trucker hingegen ist eine (gottseidank) aussterbende Gattung. Großes Maul, Cowboyhut/stiefel/Hemd, Country-Musik und die Südstaatenflagge hinten in  der Hütte. Er dreht mit verträumtem Blick seine Runden auf der Stadtautobahn und haut ordentlich auf die Kacke..Manchmal trifft er sogar schon auf den 5. Anlauf eine Laderampe beim Rückwärtsrangieren..
Warum ich Euch das erzähle? Nun, es gibt da so eine elitäre Truppe, die sich vorgenommen hat, diesen Urtyp des Fahrers vor dem Aussterben zu bewahren. Mit mehr oder weniger Erfolg. Aber von Anfang an:
Die Piri ist seit Wochen dabei, eine Weihnachtsaktion zu organisieren. Sie hat Sponsoren aufgetan und Unterstützung durch die Medien bekommen. Mehr als einmal drohte ihr die gesamte Sache über den Kopf zu wachsen, aber irgendwie hat sie es dennoch immer wieder geschafft, die Kurve zu bekommen. Inzwischen dürfte sie mit der logistischen Seite der Aktion auch fast fertig sein.
Hier kommen jetzt unsere „Truckerfreunde“ ins Spiel. Man hat Kontakt zu ihr aufgenommen, da man eine eigene Aktion plant und es keine Überschneidungen geben sollte. Das jedenfalls ist die offizielle Version. Wer den Haufen Kompetenzsimulanten da kennt, ahnt, dass das nur vorgeschobene Gründe sind und die anschliessende Diskussion dort im Forum trägt auch nicht gerade dazu bei, diesen Verdacht zu zerstreuen.
Ich würde ja gern direkt dorthin verlinken, aber man muss sich anmelden, die Elite der Trucker sieht es nicht gern, wenn unangemeldet mitgelesen wird. Wer sich trotzdem dort anmelden möchte, darf dieses gerne tun, sei aber gewarnt, dass Kritik dort nicht erwünscht ist, es sei denn, sie geht von ihnen selber aus.
Die Piri hat alles das nicht, was diese „Elite“ vorzuweisen hat. Sie hat keinen Job, keine eigene Wohnung und auch kein Geld übrig. Was sie hat, ist Zeit und ein Herz für die armen Kraftfahrer, die Weihnachten nicht nach Hause kommen und ohne ihre Familien auf einem einsamen Rasthof die Feiertage verbringen müssen. Nun wird ihr von den Truckerfreunden unter anderem vorgeworfen, dass sie sich den Sprit für diese Aktion durch Spenden bezahlen lässt und auch, dass sie Tüten mit Volvo-Aufdruck, die ihr gesponsort wurden, verwendet.
Statt aber den Arsch in der Hose zu haben, sie persönlich auf das „Warum“ anzusprechen, zieht man über sie her und unterstellt ihr zuerst mal Schlechtes. Man war nur scharf auf Piris Verbindung zu den Medien, um die eigene Profilneurose pflegen zu können, dummerweise hat das aber nicht geklappt.
Ja, liebe Truckerfreunde, ich habe sie vor Euch gewarnt und wie man nun sieht, nicht zu Unrecht. Es interessiert keinen dieser armen Fahrer, ob die Geschenke in einer Weihnachtstüte, in einer Volvo- oder gar in einer Aldi-Tüte bei ihm ankommen. Es interessiert in diesem Moment auch nicht, ob die „Belange der Fahrer“ medial ausgeschlachtet werden können. Das einzige, was wirklich interessiert, ist Menschlichkeit, entschuldigt bitte das Fremdwort.
Die Piri möchte sich einfach nur dafür bedanken, dass diese braven Menschen das ganze Jahr im Hintergrund ihre Arbeit machen und ihnen vielleicht die Trennung von der Familie erleichtern. Sie steht selbst an der Schwelle zu diesem Beruf und ich bin mir sicher, sie wird eine bessere Fahrerin als ihr alle zusammen, liebe Truckerfreunde, ein besserer Mensch ist sie ja schon..
Jetzt muss ich aufhören, sonst komme ich in einen unanständigen Bereich.. Ich gönne ja niemandem etwas Schlechtes, aber ich hoffe doch, dass dieser Haufen da im Forum eines Tages mal an der eigenen Arroganz erstickt..

Heute darf ich..

..mal wieder richtig arbeiten :D. Ich stehe noch in Hamburg, um 12.00 h darf ich andocken zum Entladen und Retouren aufladen, dann geht es nach Dortmund, einmal durchtauschen und wieder zurück in Richtung Demmin. Dort soll ich morgen früh um 8.00 h stehen. Das wird nur funktionieren, wenn nichts auf der Strecke dazwischen kommt und ich heute richtig Gas gebe, was mir ja innerlich komplett gegen den Strich geht. Uschi redet von 11:14 h Fahrtzeit, mit den passenden Pausen sind wir bei 21:45 h, ich kann also kaum vor morgen Mittag da sein. Da muss die Dispo wohl eine Verspätung melden..
Strecke
Edith sagt: Die Tour ist gestorben. Ich tausche nun durch auf Oldenburg, abladen morgen früh um 5.00 h und danach ist noch offen..
 

Entspannung pur..

Jedenfalls bis jetzt. Seit gestern 15.15 h stehe ich in Kerpen, um 11.30 h habe ich heute Abladetermin, danach leer nach Dortmund zurück, den Trailer abgeben, einen neuen von Pema holen und meinen für Hamburg aufnehmen. Dort habe ich morgen 15.00 h Termin.
Der Trecker ist sehr in Ordnung, ein DAF XF 105.460. Automatik, Retarder und mit Superspacecab :). Alles in allem bin ich momentan rundum zufrieden..

Sollte man im Auge behalten..

..diese Jungs. Alleine die Idee hat Potential, ein Auto mit Kaffeschmodder-Antrieb.


Da säuft man nicht mehr für den Regenwald, sondern für die eigene Mobilität, ja, da bekommt Espresso-to-go eine ganz neue Bedeutung ;).

Immerhin haben sie den Guinness-Rekord als schnellstes mit organischen Abfällen angetriebenes Auto eingesackt.. Respekt!
Es gibt bei Youtube Videos vom Geschwindigkeitsrekord, die leider mal wieder in Deutschland nicht zu sehen sind, die GEMA kann einem echt auf den Sack gehen..
Mehr zum Projekt direkt bei coffecar.org und dem TechHerald.
Beide Bilder mit freundlicher Genehmigung von coffeecar.org

Seit heute mobil abgespeckt

Ich habe heute ein Plugin installiert, dass mobilen Browsern ein stark abgespecktes Theme anbietet.  Selbstverständlich kann man auch das „normale“ Theme weiter benutzen, dazu gibt es am unteren Bildschirmrand einen Link.

Mitmachen, Leute!
Linux und ich verlost Abos von Fachzeitschriften und einiges an sehr feiner Hardware zu Weihnachten. Als Hauptgewinn winkt ein Cyrus 7 one, der käme mir gerade recht, um den inzwischen doch arg in die Jahre gekommenen Compaq Armada E500 abzulösen, der hier seinen Dienst als Mediaserver verrichtet.
Um etliches leiser und mit viel mehr Leistung, hach, das wäre traumhaft schön..

Eines vorab: Dieser Blogeintrag stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, sondern soll nur Ansätze liefern, eine rechtliche Situation zu beurteilen.. Ein Jeder möge bitte sein eigenes Hirn benutzen oder im konkreten Fall den Anwalt seines geringsten Misstrauens hinzuziehen.
Von vielen Kollegen bis heute unbemerkt ist am 01.09.2010 ein interessantes Urteil zu den in vielen Arbeitsverträgen pauschal abgegoltenen Überstunden gefällt worden.
Das Urteil im Volltext gibt es hier. Der konkrete Fall mag nun auf den ersten Blick nichts mit uns Berufskraftfahrern zu tun haben, im Grunde hat er es aber doch.

So ist beispielsweise die Formulierung „durch die zu zahlende Bruttovergütung ist eine etwaig notwendig werdende Über- oder Mehrarbeit abgegolten“ unwirksam (LAG Berlin-Brandenburg, BeckRS 2010, 73659). Auch die Formulierung „erforderliche Mehrarbeiten in der Vergütung enthalten“ ist unwirksam. Nach einer Entscheidung des BAG vom 01.09.2010 (BAG, ArbR-Aktuell 2010, Seite 603) ist eine Pauschalierungsklausel auch dann unwirksam, wenn trotz ausdrücklicher Bestimmung im Arbeitsvertrag in welcher Höhe Mehrarbeitsstunden zu leisten sind, mit „der vorstehenden Vergütung erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers mit abgegolten“ sind.

So, oder so ähnlich, sind viele Standardarbeitsverträge formuliert. Um das nun in Zahlen auszudrücken, muss ich etwas weiter ausholen..
Defintion „Arbeitszeit“
ist die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende ohne Ruhepausen und Ruhezeiten. Der Fahrer befindet sich am Arbeitsplatz und übt seine Tätigkeit aus oder er befindet sich am Arbeitsplatz und muss sich bereithalten, wobei die Tätigkeitsaufnahme nicht im Voraus bekannt ist.
Zur Arbeitszeit zählen:

  • Fahren
  • Be- und Entladen
  • Reinigung und Wartung des Fahrzeuges
  • Erledigung von gesetzlichen oder behördlichen Formalitäten
  • Überwachung des Be- und Entladens
  • Warten auf das Be- und Entladen, wenn Wartezeit nicht bekannt ist
Maximale Arbeitszeit

Einfahrerbesetzung
24 Std. 13 Std. Arbeitsschicht (Arbeitszeit, Bereitschaftszeit, Lenkzeitunterbrechung/Pausen
11 Std. Ruhezeit

Umfang der Arbeitszeit
Nach § 21a Arbeitszeitgesetz darf die wöchentliche Arbeitszeit des Fahrpersonals innerhalb von vier Monaten durchschnittlich 48 Wochenstunden nicht überschreiten. Das ergibt eine maximale Monatsarbeitszeit von 208 Stunden.
  • monatlich: max.208 Std.
  • wöchentlich: max. 48 Std.
  • werktäglich: max. 10 Std.

Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet!

Ausnahmsweise verlängerbar
  • bis zu 60 Std./Woche, wenn innerhalb von 4 Monaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Std./Woche (über Tarifvertrag Ausgleich auf 6 Monate verlängerbar)
  • über 10 Std. täglich nur über Tarifvertrag unter bestimmten Voraussetzungen verlängerbar

Die Arbeitszeit beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mit dem Betreten dieser.
Ausgleich für Krankheits- oder Urlaubstage
Der Arbeitgeber muss Krankheitstage für den Ausgleich berücksichtigen, die mit 9,6 Std./Tag anzusetzen sind. Der gesetzliche Urlaubsanspruch (24 Werktage) ist ebenfalls für den Ausgleich zu berücksichtigen.
Weitere Urlaubstage oder Freistellungen sind bzgl. der Arbeitszeit nicht mit zu bewerten.
Dokumentationspflicht
Das Unternehmen muss die wöchentlich geleistete Arbeitszeit dokumentieren (Delegation an Fahrer zulässig). Die Dokumentation muss in „geeigneter Weise“ erfolgen (z.B. Schaublätter i.V.m. gesonderten Stundenzetteln oder digitale Fahrdaten i.V.m. manueller Eingabe über sonstige Tätigkeiten).
Die Nachweise sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren.
Wer also seinen Tacho richtig bedient, hat am Monatsende eine hübsche Übersicht über seine Arbeitszeiten und kann die entstandenen Überstunden einfordern. Zu beachten ist jedoch, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet sein müssen. Eine Anordnung kann auch darin liegen, wenn ein bestimmter Arbeitsauftrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums ohne Rücksicht auf die üblichen Dienstzeiten durchgeführt werden muss oder der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer geleistete zusätzliche Arbeit kennt und mit ihr einverstanden ist oder ihre Erbringung duldet.
Ganz wichtig dabei ist, dass der Nachweis vom Arbeitnehmer zu führen ist, man sollte also seine Überstunden nicht zu lange auflaufen lassen. Der Anspruch auf Überstundenvergütung verjährt nach drei Jahren, § 195 BGB.
Die Überstundenvergütung wird im Verhältnis zum Arbeitsentgelt berechnet: Wird das Arbeitsentgelt in Form eines Stundenlohns gezahlt, entspricht die Überstundenvergütung der Höhe nach dem vereinbarten Lohn für eine Arbeitsstunde. Wird das Arbeitsentgelt in Form eines Monatsentgelts geleistet, bedarf es einer Umrechnung des Monatsentgelts. Hierbei wird die regelmäßige Arbeitszeit zugrunde gelegt.
Urteile:

Nach § 307 Abs. 1 BGB sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2008, Az.: 9 Sa 1958/07

 
3. Der Arbeitgeber duldet Überstunden, wenn er Arbeitsleistungen, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen, entgegennimmt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Erbringung von Überstunden über mehrere Wochen erfolgt und der Arbeitgeber keinerlei ernst gemeinte organisatorischen Vorkehrungen trifft, um eine freiwillige Ableistung von Überstunden zu unterbinden.

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.06.2010, Az. 15 Sa 166/10
 

Der vereinbarte Ausschluss der Vergütung von Überstunden unterliegt der Kontrolle nach den §§ 305 ff BGB, weil es sich dabei nicht um die Überprüfung von Hauptleistungspflichten handelt. Die Kontrollfähigkeit ergibt sich aus dem Charakter der Vereinbarung als Nebenabrede, weil Befugnisse zur Anordnung von Überstunden mit der Pauschalabgeltung durch die vereinbarte Vergütung verbunden wird (ErfK-Preis, 9. Aufl., §§ 305 bis 310 BGB Rdnr. 91).

LAG Hamm, 18.03.2009 – 2 Sa 1108/08