Archiv vom 'Juli 31st, 2009'

Congstar wills wissen

Ich hatte ein Auskunftsersuchen gemäß §34 Bundesdatenschutzgesetz mit Aufforderung zur Sperrung meiner Daten an Congstar gesendet.
Die Anwort war mir irgendwie etwas zu ungenügend:

Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. Juli 2009.
Wir haben Ihre Daten von einem lizensierten Unternehmen eingekauft. Eine Weitergabe, oder Verkauf seitens congstar hat nicht stattgefunden. Ihr Datensatz wurde bei uns bereits gelöscht.
Wir freuen uns, Ihnen zu helfen.

Ich habe also eine Nachfrist gesetzt bis heute 18:00 hier eingehend:

Lieber Kundenservice,
damit haben Sie meinem Datenauskunftsersuchen nach §34 BDSG nicht ausreichend Folge geleistet. Ich gebe Ihnen noch eine letzte Frist bis zum 31.7.2009 18:00 hier eingehend, um mir vollumfänglich Auskunft über das „lizensierte Unternehmen“ zu geben, danach übergebe ich die Geschichte meinem Anwalt und dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten.

Congstar hat diese Frist schweigend verstreichen lassen, also werde ich mich morgen mal um die Jungs kümmern.
Alles in allem ein Verhalten, was in meinen Augen nicht für einen guten Service spricht.