Archiv von 'Juni, 2012'

Verpasste Gelegenheit

Da steht man eine lange Nacht von Donnerstag auf Freitag im beschaulichen St. Wendel und hat nichtmal die Zeit, beim Hostblogger einen Kaffee aus ner original Manitu-Tasse zu schnorren.

Dagegen ist die RoLa Kinderkacke. 2,6m breit und links und rechts diese Sperren. Was da an Plastik und Trittstufen in der Baustelle liegt, unglaublich..

Verantwortlichkeiten

In letzter Zeit werden die Touren Minutengenau durchgeplant an uns weitergegeben. Klar, dass Theorie und Praxis voneinander abweichen und das meistens reichlich. Unwägbarkeiten bei den Be- und Entladestellen, das aktuelle Verkehrsgeschehen und solche Dinge sind nun einmal dynamisch und müssen in der aktuellen Tourenplanung berücksichtigt werden. Die Lenk- und Ruhezeiten sind ja in der VO/EWG 3821/85 und der Fahrpersonalverordnung zusammengefasst, über „Kann“-Optionen in diesem Zusammenhang habe ich in einem älteren Artikel bereits referiert.
In diesem Artikel möchte ich die Verantwortlichkeiten ein wenig näher beleuchten. Die Touren werden in unserem Fall vom Auftraggeber herausgegeben. Mitgeteilt werden sie von der Dispo in unserem Betrieb. Ausgeführt vom Fahrer. Der Fahrer meldet Vorkommnisse an die Dispo im Betrieb, diese gibt sie an den Auftraggeber weiter.
Die Fahrpersonalverordnung sagt in § 20a aus:

(1) Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, ihren Betrieb nach Maßgabe von Artikel 10 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu organisieren. Dies gilt auch für Fahrten im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates.
(2) Neben den Verkehrsunternehmen sind auch die mit diesen in geschäftlicher Verbindung stehenden Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen für die Einhaltung der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und der vorliegenden Verordnung verantwortlich.
(3) Die Verkehrsunternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen stellen sicher, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeitpläne nicht gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 verstoßen.

Die Dispo ist verpflichtet, jeden Auftrag vor der Weitergabe an den Fahrer auf seine Durchführbarkeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen. Erst wenn die Durchführbarkeit gewährleistet ist, darf der Auftrag angenommen und der Fahrer angewiesen werden, diesen auszuführen, wobei in dem Fall Arbeitsschutz vor wirtschaftliche Interessen gestellt ist.
Gesetzt den Fall, dass nun die Tour nicht schaffbar ist, ist der Disponent in der Verantwortung. Verzögert sich die Ausführung durch Verkehrsereignisse, Wartezeiten, etc., hat er auf die vom Fahrer übermittelte Information zu reagieren und die Tour entsprechend umzuplanen, bzw., diese Information an den Auftraggeber weiterzugeben. Je nach Art des Vertrages zwischen Auftraggeber und Unternehmen muss eine Anpassung der Tourenplanung durch den Auftraggeber oder den ausführenden Unternehmer erfolgen.
Die Verantwortung für Überschreitungen liegt nicht alleine beim Fahrer, wie so gerne von den Unternehmen dargestellt wird. Auch eine angebotene Übernahme des eventuellen Bußgeldes ist keine Option, im Gegenteil, dieses ist ebenfalls strafbar. Sollte der Unternehmer jetzt seinen Fahrer mit Jobverlust oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen bedrohen, kann der Fahrer dies bei der zuständigen Behörde für Arbeitsschutz zur Anzeige bringen und sollte eventuell über eine Anzeige wegen Nötigung nachdenken, je nachdem, wie sehr er an dem Job hängt ;).. Auf der sicheren Seite ist man allerdings nur, wenn man sich gar nicht darauf einlässt.
Unternehmen, die ständig unter Ausreizung der gesetzlichen Vorschriften bis ans Limit arbeiten, werden früher oder später Probleme bekommen, die Touren termingerecht durchzuführen und in den meisten Fällen die Fahrer unter Druck setzen. Wer sich das gefallen lässt, hat ein Problem. Heutzutage versuchen sich Unternehmen abzusichern, indem sie im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung den Fahrer dafür unterschreiben lassen, dass er sich an die Sozialvorschriften hält. Wird eine Überschreitung durch die Dispo angeordnet, lehnt man diese ab. Eine schriftliche Weisung mit Firmenbriefkopf, Stempel und Unterschrift per Fax anzufordern ist das gute Recht eines Fahrers und wird im Regelfall durch den Betrieb abgelehnt, da er damit ja zugeben würde, die Überschreitung angewiesen zu haben.
Ganz interessant ist in diesem Zusammenhang das Arbeitspapier „Haftung von Verkehrsunternehmen“ der EU. Als Fahrer sollte man sich das Dokument herunterladen und sich dementsprechend verhalten und natürlich auch das Unternehmen darauf hinweisen.

Kleiner Ausflug in das Arbeitsrecht Teil 2

Mit der letzten Gehaltsabrechnung kam ein Schreiben der Firma, dass Nachtzuschläge künftig nicht mehr gezahlt werden und die Wochenendzuschläge nur noch nach den gesetzlichen Regelungen.
Da es bei uns Arbeitsverträge mit pauschaler Abgeltung der Mehrarbeit gibt, in denen keine Zuschläge gezahlt werden, diese Klausel aber durch eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers ungültig ist und das Arbeitszeitgesetz Nachtzuschläge vorschreibt, kann man diese natürlich beim Arbeitgeber geltend machen. Nachtarbeitszeit ist zwischen 23.00 und 6.00.
Auszug Arbeitszeitgesetz § 6 Nacht- und Schichtarbeit:

(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

Wenn die Hauptarbeitszeit in die Nacht fällt, wie es bei uns ja der Regelfall ist, so ist ein Zuschlag von 25% angemessen.
Für Wochenendarbeit sind keine Zuschläge fällig, diese Zeit wird durch einen Freizeitausgleich gutgeschrieben. Da Samstag ein Werktag ist und Sonntags eh nur von 22.00 – 24.00 gearbeitet werden kann, sowie durch den Ausgleich der Wochenendruhezeit nach VO/EWG ist das also hinfällig.
Wer schlau ist, führt Buch über seine Arbeitszeiten und macht die entgangenen Zuschläge rückwirkend geltend. Auch hier gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Die Berechnung ist dabei relativ einfach. Auf den Bruttostundenlohn kommt man, indem man sein Bruttogehalt durch die Regelarbeitszeit teilt. Die Regelarbeitszeit beträgt in unserem Falle 48 Wochenstunden, da wir eine 6-Tage-Woche haben. Abweichungen von dieser Regelarbeitszeit wird es mit Sicherheit geben, das sind anrechenbare Überstunden, die man sich auch gleich notieren sollte.
Ganz wichtig: Der Nachweis über diese Arbeitszeiten muss vom Fahrer erbracht werden! Wer seine Fahrerkarte nicht selber ausliest oder Buch führt, sollte sich etwas einfallen lassen, bevor er Forderungen stellt. Der Arbeitgeber ist übrigens verpflichtet, die Fahrerkarten-Daten auf Verlangen auszuhändigen.
Und wenn Ihr schon dabei seid, die Monatsarbeitszeiten zusammen zu rechnen, schaut doch gleich nach, ob die Tagesarbeitszeit den Schnitt von 8h innerhalb von 6 Monaten nicht überschritten hat, denn dann kann sie nicht auf 10h verlängert werden. (ArbZG § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer)
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein sagt dazu:

Auch auf diese Berufsgruppe ist § 3 ArbZG in vollem Umfang anwendbar (Zmarzlik/Anzinger, § 3 ArbZG Rn. 60). Die nach Art. 189 Satz 2 EGV allgemein gültige und in jedem Mitgliedstaat unmittelbar Anwendung findende Verordnung des Rates der EG vom 20.12.1985 Nr. 3820/85 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (ABl. EG Nr. L 370/1; ber. ABl. EG Nr. L 206/36) und das an diese Verordnung angeglichene, den die EU-Grenzen überschreitenden Verkehr betreffende europäische Übereinkommen über die Arbeitszeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR (zitiert bei Schliemann/Förster/Meyer, ArbZG Rn. 282) beschränken sich auf die Regelung der Lenkzeiten, der Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten.
[…]
Die in Art. 6 der EG-Verordnung Nr. 3820/85 festgelegten Lenkzeiten setzen die in § 3 ArbZG gesetzten Arbeitszeitgrenzen für Berufskraftfahrer nicht außer Kraft. Zwar erlaubt Art. 6 der EG-Verordnung Nr. 3820/85 eine Tageslenkzeit von 9 Stunden und zweimal in der Woche sogar eine Tageslenkzeit von 10 Stunden, wohingegen § 3 Satz 1 ArbZG festlegt, dass die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich 8 Stunden nicht übersteigen darf. Dieser Unterschied führt aber deshalb nicht zu einer Außerkraftsetzung des § 3 ArbZG in der Frage der Arbeitszeitgrenzen, weil einerseits die werktägliche Arbeitszeit auch nach § 3 Satz 2 ArbZG auf bis zu 10 Stunden erhöht werden kann, wenn bezogen auf den sechsmonatigen Ausgleichszeitraum eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird und andererseits aufgrund der in Art. 6 Abs. 2 getroffenen Regelung, dass die Gesamtlenkzeit innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Wochen 90 Stunden nicht überschreiten darf, klar ist, dass bezogen auf den sechsmonatigen Ausgleichszeitraum des § 3 Satz 2 ArbZG eine durchschnittliche Wochenlenkzeit von 45 Stunden nicht überschritten werden darf. Das Gemeinschaftsrecht eröffnet dem Arbeitgeber des Verkehrsgewerbes danach keine Erweiterung der nach § 3 ArbZG zulässigen Arbeitszeitgrenzen. Will der Arbeitgeber die nach dem Gemeinschaftsrecht zulässigen Lenkzeiten voll ausschöpfen und verbleibt daneben vorbehaltlich der Ausnahmevorschrift des § 14 Abs. 1 ArbZG kein dem Arbeitszeitgesetz Rechnung tragendes Zeitkapital mehr für die im Zusammenhang mit den Transportaufgaben stehenden Arbeitstätigkeiten, die nicht in dem Lenken des Fahrzeugs bestehen (z.B. Be- und Entladen, Wartungs- und Kontrolltätigkeiten, sowie sonstige mit dem jeweiligen Transport verbundene Nebentätigkeiten), dann muss mit der Erledigung dieser Arbeiten ein anderer Arbeitnehmer betraut werden.

Es zählen also auch die Be- und Entladezeiten, Wartung und Fahrzeugpflege, etc. mit zur täglichen Arbeitszeit, die richtige Bedienung des Digitaltachos kann sich hier auszahlen.
In der letzten Gehaltsabrechnung taucht weder das draußen verbrachte Wochenende noch die Feiertage mit Zuschlägen auf, von daher wird es auch von meiner Seite keine Wochenenden mehr draußen geben. Wenn man am Wochenende nicht am Wohnort ist, stehen einem zumindest die Spesen zu, auch diese sind in der Abrechnung nicht enthalten.

Hier ist mal wieder..

..Nägelkauen angesagt. Wieder mal gab es am Zahltag kein Gehalt. Da ich meinen Betrieb bereits vor 2 Monaten schriftlich abgemahnt hatte, habe ich meine Arbeitsleistung zurückgehalten, mit anderen Worten: Ich bin stehen geblieben. Nach einem Telefonat mit der Dispo wurde mir zugesagt, man werde sich darum kümmern und sich dann bei mir melden. Daraufhin habe ich noch eine Tour gefahren, zwar mit Verspätung, aber immerhin.
Ist ja nicht so, dass ich nicht kompromissbereit wäre. Heute Morgen habe ich dann noch eine Tour gefahren, die führt mich auch näher nach Hause, wieder mit Verspätung natürlich.
Inzwischen sind 2 Tage seit dem Zahltag vergangen, die ersten Tankkarten sind mal wieder gesperrt. Ich habe abgeladen und den nächsten Parkplatz angelaufen. Eine Rückmeldung seitens der Dispo erfolgte auch nicht und somit ist dann auch meine Kompromissbereitschaft am Ende angelangt. In 6 Monaten hat diese Bude es einmal geschafft, die Kohle pünktlich zu überweisen.
Natürlich bekam ich auch schon eine Folgetour aufs Handy, die ich mit Hinweis aufs ausstehende Gehalt abgelehnt habe. Solange mein Lohn nicht da ist, können die sich die dahin schieben, wo der Affe keine Haare hat.
Noja..langer Rede kurzer Sinn: Keine Kohle, keine Fuhre. Ich geh mir jetzt was kochen.
Update: Wunderbarerweise ist gerade mein Gehalt auf dem Konto eingetrudelt. Na, dann steht einer Weiterfahrt ja jetzt nichts mehr im Wege.

Ich brauche eine neue..

..portable Tischkante. Mal wieder. Die letzte habe ich heute durchgebissen. DAFne stand das ganze Wochenende in Sichtweite des Hauses, ich bin mir zu 100% sicher, dass keiner da dran war, trotzdem hab ich mich vorhin erstmal nach der versteckten Kamera umgesehen.
Meine Abladestelle für heute in Unna hatte ich am Freitag noch erledigt, auch mal wieder unter erschwerten Bedingungen. Ich hatte im Telefonat mit der Dispo darum gebeten, dass sie sich erkundigen ob ich Freitag noch abladen könne, gegen 14.00 h wäre ich beim Kunden. „Alles klar, ich melde mich gleich..“ Gemeldet hat sich niemand, ich kam an beim Kunden und hab das Ding dann selber klar gemacht, abgeladen und rüber zu IKEA, mich leer gemeldet und darauf hingewiesen, dass die Leergutfuhre Montag morgen nicht funktioniert.
Ich war am Samstag um 14.30 h zuhause und ging 45 h ins Wochenende, Abfahrt also heute um 11.30 h. Per SMS auf das Meldehandy an die Firma übermittelt, da ich mir ziemlich sicher war, dass $Disponent das am Freitag vertorft hat, als ich ihm sagte, das würde nicht klappen. Ich sollte Recht behalten.
Ein halbes Dutzend Anrufe und bitterböse SMS auf dem Diensthandy, als ich dann aus dem Wochenende kam.
Hier mal die anschließende Kommunikation per SMS
Dispo: „Du hast doch Zustellungen, was soll das denn jetzt?“
Dispo: „Wieso hast Du am Freitag nicht schon gesagt, dass alles nicht mehr funktioniert? Wenn Du in Unna bist, bitte zu IKEA und aufnehmen für Montabaur.“
Ich: „Das war $Disponent bekannt. Genauso, dass ich bereits Freitag mittag in Unna abgeladen habe. Bin jetzt auf dem Weg nach DO, Montabaur klappt problemlos.“
Dispo: „Wann warst oder bist Du heute in Unna????“
Ich: „In Unna war ich Freitag.“
Dispo: „Warst Du denn auch pünktlich???“
Ich: „Da Termin heute war, verstehe ich die Frage jetzt irgendwie nicht.“
Dispo: „Du solltest doch heute Morgen um 10 bei VAG in Unna sein, ob Du da pünktlich warst, will ich wissen!“
Ich: „Abgeladen Unna Freitag 08. Juni 2012 um 14.00, Entladeende um 14.30, Leer gemeldet um 15.00 bei $Disponent von IKEA aus.“
Dispo: „Hat sich erledigt!!!!“
Dispo: „Okay, Danke.“
Jetzt mal ernsthaft, das ist doch nicht normal, oder? Ich hab immer das Gefühl, dass ich mit kleinen Kindern rede, die mir nicht zuhören wollen oder können. Die interne Kommunikation im Büro ist definitiv verbesserungsbedürftig.

Irgendwie erinnern mich diese..

..Volvos ja immer an Westernstädte. Riesige Fassade und nen halber Bungalow dahinter :mrgreen:.

Ausgeschlafen..

..hab ich heute. Stehe in Bingen und darf wegen des Feiertags nicht arbeiten. Bis um 11.00 h habe ich friedlich vor mich hin geratzt. Dann wurde das Zwitschern der Vögel plötzlich durch lautes Techno-Gewummer unterbrochen und mein Schlaf auch.
Heute Nacht sind 2 weitere Sattelzüge hier in den Wendehammer eingezogen und bis jetzt nur durch ihre aufdringliche Lärmkulisse dumm aufgefallen. Ich bin ja selbst kein Kind von Traurigkeit, aber wenn mein Nachbar seine Gardinen zu hat, verhalte ich mich leise, um ihn nicht zu stören. Ich weiß ja nicht, was dieser auf dem Zettel hatte oder noch hat und wahrscheinlich braucht er seinen Schlaf.
Hier dröhnen deutsche Schlager, Techno und Hardrock in Disco-Lautstärke aus den Maschinen, die beiden Fahrer und ihre Freundinnen brüllen sich über 20m Entfernung über den Lärm an, alles in allem einfach nur aufdringliches, unerzogenes und respektloses Verhalten.

Heute Morgen sauste ein Artikel über Füchse in London vom Linuxnetzer durch meinen Feedreader. Seltsamer Zufall, diese Begegnung heute Nachmittag..
Ich habe heute Morgen in Büdelsdorf leer gemacht und bin dann quer durch die Pampa nach Gifhorn rüber. Dort habe ich bei Glunz Spanplatten für Belgien geladen. Auf dem Parkplatz streunte ein Fuchs und setzte sich immer wieder zwischen die LKW um die Fahrer nach Essen anzubetteln.

Natürlich haben alle aufgepasst, ihn nicht aus Versehen zu überfahren. Als er bei mir ankam, habe ich ihm ein paar Scheiben trockenes Toastbrot gegeben.

Von den polnischen Kollegen gab es Wurst und alte Brötchen. Immer, wenn er seine Beute kaum noch tragen konnte, verschwand er im Wald, um kurz darauf weiter zu betteln.

Allgemein war er sehr zutraulich, er nahm das Brot aus der Hand und ließ sich auch streicheln, wovon ich allerdings Abstand nahm, ich muss keine Zecken und Flöhe im LKW haben.

Die Ladestelle selbst war die Hölle. Die haben einen Verladeplan, der eingehalten werden soll. Alle Ratschen auf einer Seite, die Gurte vor der Beladung über die Träger des Edschaverdecks gehängt und zwischen die Pakete Spanplatten jeweils links und rechts einen 10cm-Fetzen Antirutschmatte. Klar, dass ich das nicht mitgemacht habe. Ich habe zwar den Trailer so vorbereitet, wie sie es haben wollen, aber im Werk auf dem Verladeplatz habe ich dann den Staplerfahrer ausgebremst und erst einmal beide Seiten aufgemacht. Dann alle Gurte wieder aufgerollt und jeweils links-rechts auf das Dach geworfen. Dann durfte er seine Hölzer legen, ich hab da Sandwiches mit ARM draus gemacht und er musste jedes Paket anheben, damit ich da über die volle Breite ARM drunter legen konnte- Noch 2 Hecklaschen, weil der letzte Stapel kleiner ist und dann habe ich in aller Ruhe die Seiten geschlossen.
Logisch, dass die sauer waren und mich ziemlich beschimpft haben, aber ich fahre den Mist und ich bin verantwortlich, da können die mir stundenlang etwas von TÜV-abgenommener Ladeweise und BAG hätte das abgesegnet erzählen, es wird so geladen wie ich das will und nicht anders.
Gedauert hat der Spass von 14.00 bis 18.00. Ich fahre da definitiv nicht wieder hin, dafür habe ich gesorgt. Beim Rausfahren habe ich mich neben den Zug auf die Waage gestellt und mir demonstrativ im Rauchverbot eine Kippe angemacht. Nun habe ich Hausverbot, mir ist aber gar nicht zum Weinen zumute :mrgreen:.
Gedacht war, dass ich heute noch bis hinter die Grenze komme, durch den Zeitaufwand war allerdings dann in Bad Nenndorf schluss. Morgen gehts dann nach Belgien mit dem Zeugs..