Das FBI wollte sich von der WaybackMachine Daten von einem Nutzer beschaffen. Noch dazu wollte es ein Veröffentlichungsverbot für diese Maßnahme gegen das Onlinearchiv durchsetzen. Ging ziemlich nach hinten los, aber für beide Parteien 😉
Die Betreiber von archive.org zogen vor Gericht und haben gewonnen. Das Portal muß die Daten seiner Benutzer nicht herausgeben. Leider ist die Seite aber zur Zeit nicht erreichbar, sie wird „ge-shlashdot-et“, dem Äquvalent zu „heisen“ hier bei uns.

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