Betrug ist eine Bagatelle..

Ein immer wiederkehrendes Thema des Verbraucherschutzes sind sogenannte „Ping-Anrufe„. Dabei handelt es sich um eine skrupellose Bereicherungsmethode zwielichtiger „Mehrwertanbieter“, um ohne Gegenleistung in möglichst kurzer Zeit bei möglichst vielen Opfern zwar nur einen Bagatellschaden zu erzeugen, trotzdem aber angesichts der riesigen Zahlen von Betroffenen einen erheblichen Profit einzufahren.
Solche „Ping-Anrufe“ funktionieren dergestalt, dass der Mehrwertanbieter reihenweise ganze Nummernblöcke mit automatischen Anwählmaschinen durchtelefoniert, dabei wird die Anwählmaschine so eingestellt, dass nach dem ersten Klingelton sofort „aufgelegt“ wird.
Weil nun eine gewisse Zahl von Opfern denkt, hier einen Anruf verpasst zu haben, erfolgt dann häufig ein Rückruf auf die im Display angezeigte 0137-Nummer. Nur um dann festzustellen, dass man „gelinkt“ wurde und soeben einen wenn auch kleinen Beitrag zur Mehrung fremden Einkommens geleistet hat.
Insgesamt ist überhaupt hierzulande eine Zunahme solcher „kreativer“ Geschäftsmethoden zu verzeichnen. So muss der Normalverbraucher nicht nur im Internet, sondern schon dann, wenn er nur den Telefonhörer abhebt, stets auf der Hut sein und mit unseriösen Machenschaften aller Couleur rechnen, um nicht buchstäblich jeden Tag das Fell über die Ohren gezogen zu bekommen. Schon lange erweckt dieses Verhalten „innovativer Jungunternehmer“ beim Normalverbraucher erheblichen Unmut. Dieser muss einfach zunehmend den Eindruck bekommen, er sei lediglich noch Zielobjekt, um zu seinen Lasten zur fremden Bereicherung zu dienen.
Es ist die Aufgabe der Justiz, die Bevölkerung so weit irgend möglich vor solchen „Geschäftsmodellen“ zu schützen.
Bisher war auch die Justiz eigentlich der Ansicht, dass 0137-Ping-Anrufe einen Betrug darstellen.
So hat das LG Hildesheim in der Urteilsbegründung zu einem Prozess wegen eines 0190-Ping-Betrugs folgendes ausgeführt (v. 10.02.2004, 26 KLs 16 Js 26785/02):

Mit einer solchen auf den Zufluss von Telefongebühren aus den eingerichteten Service-Nummern gerichteten Zielvorstellung programmierte der Angeklagte F… die Software der Audiotex-Plattform dahingehend, dass sie auf der Grundlage einer zuvor eingerichteten Datei mit den Daten von 838.880 deutschen Mobilfunkteilnehmern für jede der beiden 0190er-Servicenummem in Einzelläufen jeweils Teilnehmer anwählte. Das Programm wurde so eingestellt, dass die Verbindung sofort nach vollständiger Anwahl der Rufnummer unterbrochen wurde, so dass die Teilnehmer keine Chance hatten, den automatisierten Anruf anzunehmen.
Beabsichtigte Folge war, dass im Display der Mobiltelefone der Angerufenen ein entgangener Anruf durch die jeweils von der Audiotex-Plattform gerade verwendete 0190er-Servicenummer angezeigt wurde.

Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil auf Revision der Staatsanwaltschaft mit Beschluß vom 23.09.2004 bezüglich eines Angeklagten wegen dessen Strafaussetzung zur Bewährung zur Neuentscheidung an das Landgericht Hannover zurückverwiesen. Grundsätzliche Zweifel an der Strafbarkeit der dem Verfahren zugrundeliegenden Lockanrufe hatte der BGH ebenfalls nicht geäußert.
Das LG Hildesheim hat sich auch mit dem Argument auseinander gesetzt, der Rückrufer habe bei entsprechender Sorgfalt erkennen können, dass es sich um eine teure Mehrwertnummer handelt.
Man argumentierte: „Das Recht schützt auch die Unaufmerksamen“ und schloss einen Einfluß dieser Tatsache auf die Tatbestandbestimmung aus.
Dabei ist zu bedenken, dass es sich im Hildesheimer Fall um eine 0190-Nummer handelte und das Risiko eines Anrufs auf diesen Nummern noch eher als „allgemein bekannt“ gelten konnte, als dies bezüglich des Mißbrauchspotenzials der 0137-Gassen der Fall ist. Dieses Potenzial ist anscheinend nicht einmal dem Gesetzgeber bekannt, wie die Parlamentsdebatten um das TKG leider nur zu eindrücklich zeigen.
In jedem Fall ging die plumpe Schutzbehauptung, die letztlich in der Platitüde hätte enden müssen, das Opfer sei „selbst schuld“, vor dem LG Hildesheim so nicht durch. Es wurde hier mit Recht ein Betrug zu Grunde gelegt und der Täter auch dementsprechend verurteilt.
Schon 2004 war ebenfalls die Staatsanwaltschaft in Augsburg der Meinung, dass 0137-Pinganrufe Betrug darstellen:
0137-Betrug: Kripo ermittelt Tatverdächtige – teltarif.de News
Im Kontrast zu dieser bisherigen Rechtsauffassung steht nun die Verfahrenseinstellung zu aktuellen 0137-Ping-Betrugsfällen, verübt im Raum Hannover, in einem sehr merkwürdigen Licht. Auch auf Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle hin sah man keinen Anlass, in dieser Sache weiter tätig werden zu müssen.
Unter dem Aktenzeichen GStA Celle, 2 Zs 1607/09 wies die GStA die Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens StA Hannover NZS 5322 Js 44041/09 wegen Betruges (Pingbetrug durch 0137-Lockanrufe) zurück.
Herr Oberstaatsanwalt Brandt erklärt dazu in seinem Ablehnungsbescheid, es sei „nicht Aufgabe des Strafrechts, vor einer groben Sorgfaltspflichtverletzung zu schützen (OLG Celle, 1 Ws 279/06)“.
Weiter äußert er:

Ich teile die Auffassung der Staatsanwaltschaft, das alleine das einmalige Anrufen unter Hinterlegung einer Rufnummer keine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB ist.

Es ist nicht erkennbar, worin nach Ansicht des Oberstaatsanwaltes der Zweck des einmaligen Klingelns besteht, zumal, wenn man bedenkt, dass bei einem Mobilfunktelefon und bei entsprechend ausgestatteten Telefonen dieses Klingeln die Anzeige „Anruf in Abwesenheit“ auslöst.
Auch wird auf die Motivation eines Tatverdächtgen nicht eingegangen, welcher Tausende von Personen anruft – im (exklusiven!) Wissen darum, dass jeder Rückruf ihm Geld einbringt.
Kurzum: es ist vollkommen lebensfremd, hier eine andere Interpretation gelten zu lassen, als pure rechtswidrige Bereicherungsabsicht an fremdem Vermögen.
Das konträre Urteil aus Hildesheim ist dem Oberstaatsanwalt bekannt, er wurde ausführlich auf dieses Urteil hingewiesen. Auf diese bisher geltende Rechtsprechung ist er jedoch nicht näher eingegangen. Ignoriert wurde auch die Ansicht des BGH, der an der grundlegenden Strafbarkeit des Ping-Betrugs keinerlei Zweifel geäußert hat.
Auch die Aussage des Oberstaatsanwaltes, wonach die Mehrwertnummern heutzutage allgemein bekannt seien und daher der Anrufer nicht täusche, wenn er eine solche Nummer angebe, ist in der Sache umstritten – und sie ist vor allem nicht relevant, da diese Mehrwertnummer ja gar nicht die Nummer ist, unter der der Anrufer erreicht werden kann. Das allein stellt schon eine Täuschungshandlung dar (Entstellen der wahren Tatsache, dass ein Rückruf mit dem Ziel, den Anrufer zu erreichen, gar nicht möglich ist).
Am gestrigen Freitag erschien hierzu ein Eintrag bei der Augsburger Allgemeinen:
( Von der Arroganz einer Staatsanwaltschaft – Augsburger Allgemeine Community )
Die Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, es läge kein Betrug vor, war ein fatales Signal. Es wäre dann eigentlich zu erwarten, dass auch andere Ermittlungsverfahren von der Einstellung bedroht sind, insbesondere die bundesweit nach Hannover abgegebenen verschiedenen Verfahren wegen des gleichen Sachverhalts (z.B. Js 47423/08 in Hannover als übergeordnetes Verfahren zu Staatsanwaltschaft Frankfurt, 3470 Js 240497/09) und insbesondere auch das im selben Gerichtsbezirk laufende Ermittlungsverfahren der StA Osnabrück (NZS 140 Js 4466/07). Spätestens jetzt besteht an einer Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft auch ein öffentliches Interesse (siehe exemplarisch die Meldung bei Heise.de: (http://www.heise.de/newsticker/Razzi…/meldung/85469 ).
Die selbstverordnete Untätigkeit durch Einstellung des Verfahrens ist ein Schlag ins Gesicht der Zigtausenden Betroffenen – allein die hohen Opferzahlen zeigen doch, dass der Herr Oberstaatsanwalt hier die Lebenswirklichkeiten völlig verkennt.
Als Verbraucher muß man sich fragen, ob inzwischen der banden- und gewerbsmäßige Betrug im Bereich der Telekommunikation zur gewohnheitsrechtlich legitimierten Bagatelle mutiert ist. Wie kann es in Deutschland völlig ohne Konsequenzen bleiben, wenn man auf solche Weise Geld verdient?

Wir haben die Kraft! Oder auch nicht..

Transformer-Logan

Ich lasse mich mal überraschen, was dann wohl in unserem neuen MCV drin steckt. 😉
Hoffentlich finde ich den Schalter dafür in der Betriebsanleitung..

Sind da auch so viele Steine..

..das Wasser findet seinen Weg.
Heute auf Youtube über Klaus Hoffmann gestolpert. Ich liebe dieses Lied, es hat mein Leben auf jeden Fall maßgeblich beeinflusst.
Ich sollte mal meine CDs aus dem Keller holen, irgendwo liegt da noch „Veränderungen“ herum..
Klaus Hoffmann

Generell sieht die DSW angesichts der aktuellen Studie keine Anzeichen für die immer wieder an den Pranger gestellte Gier der Manager.

Quelle: gevestor.de
3,8 Millionen für den Manager eines insolventen Unternehmens… natürlich ist das keine Gier..

Debian, proftpd und fail2ban

Gestern habe ich mich um ein kleines Problem mit fail2ban gekümmert, das ich vor mir hergeschoben habe.
Debian liefert vorkonfigurierte Filter für fail2ban mit, die leider nicht für proftpd passen. Die Logfiles des Servers waren voll von chinesischen Einbruchsversuchen auf den FTP-Server.
Nu ist regexp nicht gerade meine Stärke und es bedurfte einiger Fummelei sowie fachlicher Unterstützung durch Disastersmaster. Damit konnte das Problem aber schnell eingekreist und beseitigt werden.
Eigentlich sinds 2 Probleme.. Zum einen passen die regexp nicht auf die Logfiles vom proftpd und zum anderen verweigern die iptables den Dienst, wenn man bei kommaseparierter Portliste kein multiport verwendet.
Da ich aus meiner Google-Suche weiß, daß ich nicht alleine mit dem Problem da stehe, poste ich hier mal meine /etc/fail2ban/filter.d/proftpd.conf:
# Fail2Ban configuration file
#
# Author: Yaroslav Halchenko
#
# $Revision: 677 $
#
[Definition]
# Option: failregex
# Notes.: regex to match the password failures messages in the logfile. The
# host must be matched by a group named "host". The tag "" can
# be used for standard IP/hostname matching and is only an alias for
# (?:::f{4,6}:)?(?P\S+)
# Values: TEXT
#
failregex = \(\S+\[\]\)[: -]+ USER \S+: no such user found from \S+ \[[0-9.]+\] to \S+:\S+\s*$
\(\S+\[\]\)[: -]+ USER \S+ \(Login failed\): Incorrect password\.\s+$
\(\S+\[\]\)[: -]+ USER \S+ \(Login failed\): No such user found\.\s+$
\(\S+\[\]\)[: -]+ SECURITY VIOLATION: \S+ login attempted\.\s+$
\(\S+\[\]\)[: -]+ Maximum login attempts \(\d+\) exceeded\s+$
# Option: ignoreregex
# Notes.: regex to ignore. If this regex matches, the line is ignored.
# Values: TEXT
#
ignoreregex =

Vielleicht erspare ich ja dem Einen oder Anderen damit etliche Stunden voller Kopfzerbrechen..

Au ja, bittebittebitte!!

Wo Ihr gerade steht..

..könntet Ihr ja mal 2 E-Petitionen unterzeichnen. Angemeldet sind seit Zensursula ja wohl eh alle von uns beim Petitions-Portal des Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen eine jährliche allgemeine Pflichtuntersuchung für Berufskraftfahrer.
Begründung
In jedem größeren Betrieb gibt es einen Betriebarzt der regelmäßig alljährlich Untersuchungen auf Berufskrankheiten durchführt. Im Speditionsgewerbe wäre dies schon mehr als überfällig um gewisse Berufskrankheiten vorzubeugen, wie ständiger Schlafentzug, schlechte Ernährung, Wirbelseulenschäden, psychische Erkrankungen.

Zur dieser Petition gehts hier lang.
Recht hat der Petent in jedem Fall. Berufskraftfahrer sind erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt und ohne Doc-Stop würden die meisten von uns wohl über Jahre keinen Arzt sehen.
Angefangen vom Verheben bis zu den Spätfolgen verschleppter Infektionskrankheiten und der hohen Wahrscheinlichkeit, aufgrund des ständigen Einatmens von Chemikalien und Benzoldämpfen (Benzol ist krebserzeugend!) im Alter an Krebs zu erkranken, halte ich eine regelmäßige Gesundheitsfürsorge für wichtig. Schön wäre es, das Ganze kostengünstig mit der Fahrtauglichkeitsuntersuchung ab dem 50. Lebensjahr zu koppeln.
Die 2. Petition:

Vereinfachte Abwicklung und Kostenreduzierung der Verlängerung des LKW-Führerscheines C ab dem 50. Lebensjahr
Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wer bisher den LKW-Führerschein (über 7,5 t) besessen hat, muss ab dem 50. Lebensjahr eine medizinische Untersuchung vorlegen und erhält dann einen neuen Führerschein mit einer Befristung der Klasse Cx über 5 Jahre. Nach Ablauf der 5 Jahre wird wieder ein neuer Führerschein ausgestellt. Ich finde eine regelmäßige Überprüfung der Befähigung des Führens eines Fahrzeuges für sinnvoll und notwendig. Lediglich den bürokratischen Akt der Beantragung halte ich für überzogen, aufgebläht und eine Vernichtung von Volksvermögen. Wozu muss für eine reine Fristverlängerung ein neuer Führerschein ausgestellt werden? Ein Beiblatt, das einfach, schnell und unbürokratisch von der Führerscheinstelle ausgestellt, wird ist m. E. völlig ausreichend. Eine Privat-Pilotenlizenz z. B. wird einmal ausgestellt und erhält Ihre Gültigkeit mit einem Beiblatt „Medizinische Tauglichkeitsbescheinigung“ die über einen bestimmten Zeitraum ausgestellt ist. Bei rechtzeitiger Nachuntersuchung wird eine neue Tauglichkeitsbescheinigung ausgestellt und die Lizenz behält ihre Gültigkeit. In diesem Fall darf sogar der zugelassene Fliegerarzt die Bescheinigung ausstellen. Hier wurde eine praxisorientierte und kostenbewusste Lösung geschaffen. Dies muss für den Führerschein auch erreicht werden. Derzeit kostet der Führerschein ca. 40 Euro zuzüglich der Untersuchungskosten. Dieser Aufwand entsteht alle 5 Jahre. Mit der Ausstellung eines Zusatzblattes durch die Führerscheinstelle, anstelle eines neuen Führerscheins, könnten diese Kosten deutlich reduziert, die Bearbeitungszeit verkürzt und auch der Verwaltungsaufwand durch die Behörden erheblich reduziert werden. Im Sinne der Entbürokratisierung wäre dies eine Maßnahme, die von den Bürgern wahrgenommen wird und würde so die Bestrebungen der Behörden zum Bürokratieabbau, die vielfach nicht erkennbar sind, in die Öffentlichkeit rücken.
Ich freue mich auf Ihre positive Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Moll

Auch hier sehe ich durchaus Bedarf. Die Kosten für die Führerscheinverlängerung und Fahrtauglichkeitsuntersuchung werden immerhin von uns getragen und sind nicht unerheblich. Mögliches Sparpotential sollte da ausgeschöpft werden.
Von dem Widerspruch an sich reden wir mal nicht, daß Vater Staat uns bis 67 arbeiten lassen, uns aber den Arbeitsplatz ab 50 nicht mehr anvertrauen will. 😉

Zuviel Zeit und nix zu tun

So wirds in nächster Zukunft wieder bei mir aussehen. Kam heute morgen auf den Platz, Papiere abgegeben, dann noch bissi Hofbocker gemacht, einen Auflieger zu Wenzel zum TÜV gefahren und dann wurde ich wieder ins Büro gerufen und bekam meine Kündigung.
Der Trekker geht wieder nach Paderborn zurück und $Chef kann mich nicht weiter beschäftigen im Moment. Ich hab jetzt meinen Resturlaub bis zum 11. September und werde mich Morgen dann mal wieder in die Mühlen der ARGE begeben müssen..
Ich könnt ja im Stehen Kotzen..

Rohr

Hier mal ein paar Bilder von dem 18t-Rohr, das ich nach Odense gefahren habe..


Rohr

Rohr


Rohr

Rohr

Da das ganze nur 4m lang ist und nicht vorne formschlüssig anliegend geladen werden konnte, habe ich es mit 19t niedergezurrt und zusätzlich noch mit 4 Spanngurten gelascht.


Rohr

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Trotzdem bin ich natürlich sehr vorsichtig gefahren..nicht auszudenken, das wäre heruntergekracht, womöglich noch auf einen Corsa mit einer 12köpfigen Familie drin oder so..


Rohr

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