Fakten

Entsetzlich, für wie dumm unsere Regierung uns verkaufen will.

Wovon reden wir in dieser Debatte eigentlich?

By cb064

Oder: Zahlen und Fakten

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(Lieber Leser, der folgende Text setzt sich mit den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auseinander, solltest Du selber missbrauchsbetroffen sein, dann lies diesen Text bitte nur vorsichtig, oder auch gar nicht .. )
Wir waren ja schon einmal auf die polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2007 eingegangen. Dabei hatte sich ja schon herausgestellt, dass die Zahlenangaben der Regierung über den Anstieg der Verbreitungsdelikte (behauptete 110%) schlicht falsch ist: die Anzahl Verdachtsfälle für Verbreitung betrug 2872 im Jahr 2007 und 2897 im Jahr 2006. Sie ist also mehr oder weniger konstant geblieben. (es handelt sich dabei wirklich um genau dieselbe  Statistik, die auch von der Regierung gerne zitiert wird!)
(So, jetzt wird es leider unappetitlich)

Bisher ist uns bei der Betrachtung der Statistik ein Punkt entgangen. Das BKA hat die Statistik der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern sehr genau aufgeschlüsselt.
Im Straftatenkatalog findet sich der Schlüssel:

1316 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176a Abs. 3 StGB

Dazu der Absatz 3 des § 176a StGB:

(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 176 Abs. 6 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184b Abs. 1 bis 3 verbreitet werden soll.

Es handelt sich also um ziemlich genau die Verbrechen, von denen Frau von der Leyen so gerne schwadroniert: Den sexuellen Missbrauch von Kindern um pornographische Schriften zu erstellen. Also der gezielte Missbrauch von Kindern zum Zwecke der Erstellung dieses Materials.
(Um es gleich mal vorweg zu nehmen: beim sexuellen Missbrauch zur Herstellung und Verbreitung kinderpornographischen Materials ist in über 70% der Fälle der Täter aus dem näheren Umfeld des Opfers, also bekannt, oder verwandt! .. mehr dazu aber noch am Ende)
Zum Straftatbestand mit der Ordnungsnummer 1316 gibt es außerordentlich viel Informationen in der o.g. Statistik, hier nun zuerst im Verhältnis mit der Anzahl der Straftatbestände (Fälle) sexueller Kindesmissbrauch:


Straftaten(Gruppen) 2007 2006 Diff. Proz. AQ
1310 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b 12.772 12.765 7 0.1% ~82%
1316 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176a Abs. 3 StGB 103 106 -3 -2,80% ~89%

Die weitaus meisten (> 99%) der Kindern werden also missbraucht, ohne dass jemand dies mit einer Verbreitungsabsicht dokumentiert. Das sind in der aktuellen Diskussion die weniger prominenten Schicksale.
Reden wir also zuerst von den Opfern:



Kinder insgesamt Kinder unter 6 Kinder 6 bis < 14 Jugendliche


alle m. w. alle m. w. alle m. w. alle m. w.
1310 voll. 15073 3744 11329 1781 517 1264 13292 3227 10065 9 3 6
1310 vers. 851 245 606 68 28 40 783 217 566 0 0 0
1310 insg. 15924 3989 11935 1849 545 1304 14075 3444 10631 9 3 6
1316 voll. 115 48 67 17 6 11 98 42 56 0 0 0
1316 vers. 5 2 3 0 0 0 5 2 3 0 0 0
1316 insg. 120 50 70 17 6 11 103 44 59 0 0 0

(Die Abkürzung”voll.” steht für vollzogen, “vers.” bezeichnet den Versuch)
Bei den Straftaten des sexueller Missbrauchs von Kindern zur Herstellung pornographischer Schriften (Punkt 1316) fällt auf, dass hier fast so viele Jungen wie Mädchen als Opfer betroffen sind.
Die Vermutung liegt nahe, dass dies allgemein bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern der Fall ist, und dass hier, wegen der vorliegenden Missbrauchsdokumentation, die Dunkelziffer bei männlichen Opfern deutlich geringer ist, als sonst üblich.
(Christian dazu: Als Junge gehört sexuelle Selbstbestimmung zum Rollenbild, wenn man als Junge sexuell missbraucht wird, oder sich eben missbrauchen lässt(!), dann ist dies ein Zeichen von Schwäche und kann in eine tiefe Scham münden .. das weibliche Rollenbild hat dagegen Raum für Schwäche)

Nun zu den Tätern (die leider in der Polizeistatistik, wie auch in der Antwort des Familienministeriums an erster Stelle zu stehen scheinen):



insg. Alleintäter polizeibekannt u. Alkohol
1310 sexueller Missbrauch 10455 9826 94,00% 4739 45,30% 888 8,50%
1316 .zur Herst./Verbr. 92 70 76,10% 37 40,20% 2 2,00%

In den 10.455 aufgeklärten Fällen sexuellen Kindesmissbrauches waren 9.826 (94%) mit Alleintätern, in 4.739 (45%) der Fälle war der Täter bereits als Verdächtiger einer vorherigen Straftat bekannt. In 8,5% der Fälle wurde die Straftat unter Alkoholeinfluss begangen. In 20 Fällen wurde eine Schusswaffe mitgeführt.
Bei den 92 aufgeklärten Missbrauchs-Fällen zur Herstellung pornographischen Materials, handelte es sich in 70 Fällen (76%) um Alleintäter. In 37 Fällen (40%) war der Täter bereits polizeibekannt. In nur 2 Fällen wurde unter Alkoholeinfluss gehandelt.
Die folgende Tabelle zeigt die Altersverteilung der Tatverdächtigen:


Geschl. alle <14 14-16 16-18 14-18 18-21 <21 >21
1310 M 8757 660 921 643 1564 654 2878 5879
1310 W 330 53 25 18 43 18 114 216
1310 Sum. 9087 713 946 661 1607 672 2992 6095
1316 M 95 12 8 3 11 6 29 66
1316 W 10 1 0 0 0 0 1 9
1316 Sum. 105 13 8 3 11 6 30 75

(hier wegen der Übersichtlichkeit unterdrückt: die meisten Täter sind männlich und zwischen 30 und 50 -> Christian: das ist irgendwie unheimlich traurig .. bin ja selber ein Mann .. und ich kenne auch Väter, die sich schon nicht mehr trauen, mit ihren Kindern baden zu gehen)

Da gibt es aber auch einige Zahlen, die uns alarmieren sollten: Bei sexuellem Kindesmissbrauch waren über ein Viertel der ermittelten Tatverdächtigen noch unter 18 Jahren alt, über ein Sechstel war sogar unter 16 Jahre alt! Circa 8% der Tatverdächtigen waren selber noch Kinder!
Dann bleibt noch die Frage zu klären, in welchem Verhältnis die Täter zu Ihren Opfern standen:



alle verwandt bekannt flüchtig unbek. ungeklärt
1310 voll. 15084 2929 4915 1200 4978 1053
1310 vers. 851 44 170 84 468 84
1310 insg. 15935 2973 5085 1284 5446 1137
1316 voll. 115 22 48 10 16 19
1316 vers. 5 0 0 2 1 2
1316 insg. 120 22 48 12 17 21

In über der Hälfte der Fälle war das Opfer mit dem Täter bekannt oder mit ihm/ihr verwandt.
Beim sexuellen Missbrauch zur Herstellung und Verbreitung kinderpornographischen Materials ist in über 70% der Fälle der Täter aus dem näheren Umfeld des Opfers, also bekannt, oder verwandt! [70 von 99 {=120 -21}]
Und gegen diesen Missbrauch im Bekanntenkreis soll jetzt eine Sperre im Internet helfen?
Wird hier nicht das Leid unzähliger Kinder bagatellisiert, um in Deutschland eine Infrastruktur zu etablieren, die dem Ausblenden beliebiger Inhalte dienen wird?
Wäre es nicht anstatt dieser unglaublich gefährlichen Symbolpolitik angebracht:

  • Den Opfern echte Hilfe anzubieten?
  • Die Dunkelziffer bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu verringern?
  • Die Täter zu verfolgen, anstatt nur der von ihnen verbreiteten Inhalte?
  • Den Pädophilen, die unter Ihren Neigungen leiden, durch Therapie helfen keine Täter zu werden?
  • Unsere Kinder stark zu machen, sodass sie gar nicht die Schwachstellen haben, die Täter benutzen um sich Ihnen zu nähern?

Christian; MOGIS
Achso, Man kann diese Seite auch weiterzwitschern🙂
PS: Jetzt wollen wir doch mal hoffen, dass die CDU den Missbrauchsvorwürfen in Sachsen mit der selben Entschiedenheit nachgeht, wie sie gerade die Sperren durchsetzt! (Vielleicht wollt ihr ja eine Stunde mit folgendem Post und den Links bei fefe verbringen .. Was für eine Scheiße!)
Creative Commons License
Dieser Artikel von MOGIS ist für die kommerzielle Nutzung mit der Creative Commons Attribution 3.0 Germany License lizensiert, wir bitten also darum, wenigstens mit dem Namen des Vereins zitiert zu werden .. zur privaten Nutzung ist dieser Text gemeinfrei, er gehört sozusagen Euch 🙂
Zur weiteren Information (auch für die Suchmaschinen, die hier landen), die entsprechenden Abschnitte aus dem §176 des StGB:

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

(Eigentlich ist es schon interessant, das hier also der Versuch ein Kind für sexuellen Missbrauch anzubieten nicht schon strafbar ist!)

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