Innendienstvorschriften
Nicht nur in unserem Beruf ist alles durch Vorschriften und Gesetze bis in kleinste Detail geregelt, wie man an diesem Fundstück sieht:
Ergänzung der ZDv 10/5 ‚Der Innendienst‘
Die folgende Ergänzung ist mit dem Tage der Bekanntgabe, spätestens jedoch bis zum 31.07.1988, in die ZDv 10/5 (‚Der Innendienst der Bundeswehr‘) einzuarbeiten.
ANWEISUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER TOILETTEN IN DEN UNTERKÜNFTEN
Allgemeines:
Die Toilette besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken mit birnenförmiger, schräg nach unten geneigter Aufnahme für die Exkremente.
Auf dem oberen Rand (Sitzrand) ist ein Sitzstück angebracht und durch Rohrleitungen mit dem eigentlichen Sitzbecken verbunden. Sie wird mit dem Drücker und der Druckfeder (‚EIN‘) bei Bedarf eingerastet.
Gebrauchsanweisung:
Die Toilette wird sitzend benutzt. Der Benutzer setzt sich bei gleichzeitigem Anheben der hinteren Bekleidungsstücke so tief in die Hockstellung, bis das Gesäß auf der Sitzaufnahme aufliegt. Das Gewicht des Körpers ist gleichmäßig verteilt, die obere Körperhälfte nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.
Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer bei gleichzeitiger Anspannung der Bauchmuskulatur den Darminhalt in die dafür bestimmte Aufnahme des Porzellanbeckens. Falls sich die Spülung durch äußere Einflüsse löst, richtet sich der Benutzer auf.
Nach beendeter Prozedur macht der Benutzer eine Wendung nach halblinks.
Unter gleichzeitigem Anheben der rechten Gesäßhälfte erfasst er das Reinigungsfähnchen (ca.100x150mm) mit Daumen und Zeigefinger der rechten Hand, wobei der Mittelfinger als Stütze dient und führt es durch die vom Muskelfleisch der linken und rechten Gesäßhälfte gebildete Kerbe.
Linkshänder führen sämtliche Tätigkeiten mit der linken Hand aus, damit Verletzungen vermieden werden (siehe Anlage 2, Teil 21: ‚Sicherheitsbestimmungen für Arbeiten im Innendienst‘). Es ist dem Benutzer freigestellt, das Reinigungsfähnchen von oben nach unten oder umgekehrt zu führen. Die Reinigung ist so oft zu wiederholen, bis 5 Blätter sauber erscheinen.
Nach dem Reinigen richtet sich der Benutzer auf, steht einen Moment still und entspannt. Dann beginnt er mit dem Ordnen der Kleidung. Anschließend macht er eine Kehrtwende (siehe auch ZDv 372: ‚Formalausbildung‘) und betätigt die Spülung. Die Reinigung erfolgt auf Sicht.
Während des Aufenthaltes auf der Toilette ist es dem Benutzer verboten, ohne besondere Genehmigung zu essen, zu trinken, zu rauchen, sich hinzulegen oder Geschenke anzunehmen.