Archiv von 'November, 2011'

Eines vorab: Dieser Blogeintrag stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, sondern soll nur Ansätze liefern, eine rechtliche Situation zu beurteilen.. Ein Jeder möge bitte sein eigenes Hirn benutzen oder im konkreten Fall den Anwalt seines geringsten Misstrauens hinzuziehen.
Von vielen Kollegen bis heute unbemerkt ist am 01.09.2010 ein interessantes Urteil zu den in vielen Arbeitsverträgen pauschal abgegoltenen Überstunden gefällt worden.
Das Urteil im Volltext gibt es hier. Der konkrete Fall mag nun auf den ersten Blick nichts mit uns Berufskraftfahrern zu tun haben, im Grunde hat er es aber doch.

So ist beispielsweise die Formulierung „durch die zu zahlende Bruttovergütung ist eine etwaig notwendig werdende Über- oder Mehrarbeit abgegolten“ unwirksam (LAG Berlin-Brandenburg, BeckRS 2010, 73659). Auch die Formulierung „erforderliche Mehrarbeiten in der Vergütung enthalten“ ist unwirksam. Nach einer Entscheidung des BAG vom 01.09.2010 (BAG, ArbR-Aktuell 2010, Seite 603) ist eine Pauschalierungsklausel auch dann unwirksam, wenn trotz ausdrücklicher Bestimmung im Arbeitsvertrag in welcher Höhe Mehrarbeitsstunden zu leisten sind, mit „der vorstehenden Vergütung erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers mit abgegolten“ sind.

So, oder so ähnlich, sind viele Standardarbeitsverträge formuliert. Um das nun in Zahlen auszudrücken, muss ich etwas weiter ausholen..
Defintion „Arbeitszeit“
ist die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende ohne Ruhepausen und Ruhezeiten. Der Fahrer befindet sich am Arbeitsplatz und übt seine Tätigkeit aus oder er befindet sich am Arbeitsplatz und muss sich bereithalten, wobei die Tätigkeitsaufnahme nicht im Voraus bekannt ist.
Zur Arbeitszeit zählen:

  • Fahren
  • Be- und Entladen
  • Reinigung und Wartung des Fahrzeuges
  • Erledigung von gesetzlichen oder behördlichen Formalitäten
  • Überwachung des Be- und Entladens
  • Warten auf das Be- und Entladen, wenn Wartezeit nicht bekannt ist
Maximale Arbeitszeit

Einfahrerbesetzung
24 Std. 13 Std. Arbeitsschicht (Arbeitszeit, Bereitschaftszeit, Lenkzeitunterbrechung/Pausen
11 Std. Ruhezeit

Umfang der Arbeitszeit
Nach § 21a Arbeitszeitgesetz darf die wöchentliche Arbeitszeit des Fahrpersonals innerhalb von vier Monaten durchschnittlich 48 Wochenstunden nicht überschreiten. Das ergibt eine maximale Monatsarbeitszeit von 208 Stunden.
  • monatlich: max.208 Std.
  • wöchentlich: max. 48 Std.
  • werktäglich: max. 10 Std.

Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet!

Ausnahmsweise verlängerbar
  • bis zu 60 Std./Woche, wenn innerhalb von 4 Monaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Std./Woche (über Tarifvertrag Ausgleich auf 6 Monate verlängerbar)
  • über 10 Std. täglich nur über Tarifvertrag unter bestimmten Voraussetzungen verlängerbar

Die Arbeitszeit beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mit dem Betreten dieser.
Ausgleich für Krankheits- oder Urlaubstage
Der Arbeitgeber muss Krankheitstage für den Ausgleich berücksichtigen, die mit 9,6 Std./Tag anzusetzen sind. Der gesetzliche Urlaubsanspruch (24 Werktage) ist ebenfalls für den Ausgleich zu berücksichtigen.
Weitere Urlaubstage oder Freistellungen sind bzgl. der Arbeitszeit nicht mit zu bewerten.
Dokumentationspflicht
Das Unternehmen muss die wöchentlich geleistete Arbeitszeit dokumentieren (Delegation an Fahrer zulässig). Die Dokumentation muss in „geeigneter Weise“ erfolgen (z.B. Schaublätter i.V.m. gesonderten Stundenzetteln oder digitale Fahrdaten i.V.m. manueller Eingabe über sonstige Tätigkeiten).
Die Nachweise sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren.
Wer also seinen Tacho richtig bedient, hat am Monatsende eine hübsche Übersicht über seine Arbeitszeiten und kann die entstandenen Überstunden einfordern. Zu beachten ist jedoch, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet sein müssen. Eine Anordnung kann auch darin liegen, wenn ein bestimmter Arbeitsauftrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums ohne Rücksicht auf die üblichen Dienstzeiten durchgeführt werden muss oder der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer geleistete zusätzliche Arbeit kennt und mit ihr einverstanden ist oder ihre Erbringung duldet.
Ganz wichtig dabei ist, dass der Nachweis vom Arbeitnehmer zu führen ist, man sollte also seine Überstunden nicht zu lange auflaufen lassen. Der Anspruch auf Überstundenvergütung verjährt nach drei Jahren, § 195 BGB.
Die Überstundenvergütung wird im Verhältnis zum Arbeitsentgelt berechnet: Wird das Arbeitsentgelt in Form eines Stundenlohns gezahlt, entspricht die Überstundenvergütung der Höhe nach dem vereinbarten Lohn für eine Arbeitsstunde. Wird das Arbeitsentgelt in Form eines Monatsentgelts geleistet, bedarf es einer Umrechnung des Monatsentgelts. Hierbei wird die regelmäßige Arbeitszeit zugrunde gelegt.
Urteile:

Nach § 307 Abs. 1 BGB sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2008, Az.: 9 Sa 1958/07

 
3. Der Arbeitgeber duldet Überstunden, wenn er Arbeitsleistungen, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen, entgegennimmt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Erbringung von Überstunden über mehrere Wochen erfolgt und der Arbeitgeber keinerlei ernst gemeinte organisatorischen Vorkehrungen trifft, um eine freiwillige Ableistung von Überstunden zu unterbinden.

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.06.2010, Az. 15 Sa 166/10
 

Der vereinbarte Ausschluss der Vergütung von Überstunden unterliegt der Kontrolle nach den §§ 305 ff BGB, weil es sich dabei nicht um die Überprüfung von Hauptleistungspflichten handelt. Die Kontrollfähigkeit ergibt sich aus dem Charakter der Vereinbarung als Nebenabrede, weil Befugnisse zur Anordnung von Überstunden mit der Pauschalabgeltung durch die vereinbarte Vergütung verbunden wird (ErfK-Preis, 9. Aufl., §§ 305 bis 310 BGB Rdnr. 91).

LAG Hamm, 18.03.2009 – 2 Sa 1108/08

Weckruf

Der amerikanische Congress ist dabei, eine Internet-Zensur zu etablieren. Es soll ein Gesetz durchgebracht werden, das den Einsatz von Blacklists und DNS-Sperren erlaubt. Es soll ermöglicht werden, Webseiten zu blockieren, die gegen Markenrecht oder Copyright verstoßen, mit anderen Worten: Das Internet wird in die Hand der Content-Mafia gelegt. Es würde verpflichtend für Forenbetreiber, Blogger, etc., die Posts und Kommentare ihrer User vorab zu prüfen, bevor sie veröffentlicht werden dürfen, immer mit der Gefahr im Nacken, dass die Webseite gesperrt wird.
Das wäre das Ende der freien Meinungsäußerung, somit auch das Ende des Internets wie wir es kennen.
Was wir damit zu tun haben? Viele Server und Webseiten werden in den Vereinigten Staaten betrieben, sind somit dann auch für uns nicht mehr erreichbar. Der Zugriff soll auch auf .com-, .org- und .net-Domains, die außerhalb der USA gehostet werden, ausgedehnt werden, da diese in Amerika geroutet werden und somit amerikanischer Rechtsprechung unterliegen würden. Wenn der Congress damit durchkommt, werden mit Sicherheit wieder Begehrlichkeiten geweckt, diese Zensurinfrastruktur auch bei uns durchzusetzen, das ist nur ein kleiner Schritt.
Als nächstes wird dann die freie Rede unterdrückt. Wenn so eine Infrastruktur erst etabliert ist, werden ganz schnell Kritiker des Systems mundtot gemacht, organisierter Widerstand gegen die Machthaber wird unmöglich und die gezielte Desinformation der Bevölkerung durch gleichgeschaltete Propaganda-Medien kann nur noch schwer bis gar nicht unterlaufen werden.
Es wird Zeit, aufzuwachen und die Petition bei Avaaz zu zeichnen, das geht auch von hier aus. Internationaler Protest hilft den Gegnern des Gesetzes, Argumente dagegen vorzubringen. Noch gibt es Menschen, die wie wir denken und versuchen, Zensur zu verhindern, noch können sie sich im Internet organisieren und Gehör verschaffen, lasst uns ihnen helfen.
Wie ernst die Lage ist, wird durch die Einbringung einer Zensurinfrastruktur in den DNS-Server BIND sehr deutlich. BIND wird eigentlich überall genutzt, da er sehr stabil läuft. Auch die DENIC nutzt BIND, um deutsche Domains an das Internet anzubinden. Die etwas flaue Ausrede, „man müsse diese Funktionen ja nicht aktivieren“, hat für mich ein leichtes „Geschmäckle“, das gleiche Argument habe ich irgendwie schon mal im Zusammenhang mit dem Bundestrojaner gehört..
Machtinstrumente werden immer genutzt, wenn sie erst einmal etabliert sind. Davon mal abgesehen, dass der ständige Kampf gegen die erweckten Begehrlichkeiten anstrengend ist und Ressourcen bindet, die gut für unsere Weiterentwicklung genutzt werden könnten.
Weiterführende Links:
eff.org: An Explosion of Opposition to the Internet Blacklist Bill
fightforthefuture.org
heise.de: BIND Entwickler macht sich mit DNS-Filtern unbeliebt
netzpolitik.org: American Censorship day
netzpolitik.org: Die USA auf weltweitem Feldzug
SOPA (PDF)

Bilder von der Hanseboot 2011

Hier nun die versprochenen Bilder von der Hanseboot.
Bilder vom Aufbau


Bilder vom Abbau

Ein Klick aufs Bild führt zum jeweiligen Webalbum. Für die Bilder vom Abbau bedanke ich mich ganz herzlich bei Fanny, ich selbst hatte ja nicht die Zeit zum knipsen.

Wedder tohuus..

..ward ok tied. Ich werde mich nachher ins Bettchen begeben und ohne Wecker zu stellen einschlafen. Wenn ich dann Morgen aus dem Tiefschlaf erwacht bin, lade ich die Bilder hoch..
Bin echt erschöpft bis ins Knochenmark momentan..

Spoiler

Momentan komme ich ja kaum zum bloggen, der Stresslevel ist unglaublich hoch, wir arbeiten quasi rund um die Uhr und schlafen zwischendurch häppchenweise immer mal ein paar Stunden. Bevor ich gleich in Richtung Rügen starte gibt es schonmal vorab ein paar Kleinigkeiten, am Wochenende (das ich ja hoffentlich diesmal haben werde) lade ich dann noch einiges mehr an Bildern und Videos hoch..versprochen..








Das Video zeigt die Einfahrt in den Flensburger Hafen zu BM-Yachting, gefilmt hat die Freundin eines Kollegen, der hinter mir her fuhr.
Soviel erst einmal zu Anfang, der Rest folgt dann am Wochenende..

Happy Guy Fawkes Day


“Remember, remember the fifth of November
Gunpowder, treason and plot.
I see no reason why the gunpowder treason
Should ever be forgot.”

..oder so ähnlich. Ich habs gemacht. Heute Morgen auf dem Platz mündlich gekündigt, die schriftliche bekommt Cheffe heute Abend in Hamburg in die Hand gedrückt, wenn ich mich auf dem Messeparkplatz für mein nicht vorhandenes Wochenende einrichte.
Nicht, dass mir die Arbeit bei Uwe keinen Spaß gemacht hätte. Die Kollegen sind nett und immer hilfsbereit, Uwe ist eine Seele von Chef, aber es passte halt irgendwie die ganze Zeit nicht richtig. Einige meiner Kollegen haben schon beiläufig mal fallen lassen, dass Uwe und Familie nicht unter einen Hut gehen. Was mich am meisten gestört hat, ist dieses unkalkulierbare, was die Wochenenden angeht. Im Grunde darf man sich da das ganze Jahr nichts vornehmen, weil man nichts planen kann.
Nun soll das Geschichte sein, ich habe zum 30.11. gekündigt und darum gebeten, mir meinen Urlaub und den immer noch offenen Wochenendausgleich zum Ablauf zu gewähren, so bekomme ich noch mindestens eine Woche Urlaub, bevor ich mich in das nächste Abenteuer stürze.
Lieber so ein Ende, als noch wochen- und monatelang Bauchweh zu haben, weil man sich dauernd ärgert..

..und Farben zwischen das Leid..
Endlich. Endlich ist es da. Das neue Album „Fremd“ von ASP. Ich muss zugeben, ich war etwas bange vor dem ersten Hören, schon weil ich dachte, „Requiembryo“ sei wohl kaum zu toppen.. Nun bin ich hocherfreut, eines Besseren belehrt worden zu sein ;).
Die Scheibe läuft grad endlos hier im LKW, vielen Dank für die nette Begleitung, ASP!